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Nationalfeiertag (Österreich) 26 Ekim Avusturya'nın Ulusal Bayramı
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Nationalfeiertag (Österreich) 26 Ekim Avusturya'nın Ulusal Bayramı

Geleneksel olarak her sene 26 Ekim'de kutlanan Ulusal Bayram, Avusturya'nın 1955 yılındaki "sürekli tarafsız kalma" (immerwährende Neutralität) deklarasyonu anısınadır. Tarihsel anlamda ise, müttefik kuvvetlerin çekilmesinden sonra Avusturya'nın tekrar egemenliğine kavuşması kutlanır.

Parlamento ve Federal Hükümet 1965 de , hangi gün "Milli Günü" olarak kutlanmayakarar vermek için tartışma başlattı.
ve alttaki secenkler sunuldu ve hangi gün olmasi hususunda Seçim yapıldı:

2 Kasım (1918 yılında Birinci Cumhuriyetin ilânı)

27 Nisan (Avusturya'nın bağımsızlığı konusunda ortak ilanı [7] (yeniden kurulları) tarafından partileri yarattığı SPÖ , ÖVP ve KPO gerekçe olarak Moskova Deklarasyonu ve oluşumunu Geçici Hükümeti 1945 yılında)

15 Mayıs (1955 Devlet Antlaşması imzalanması)

26 Ekim (Avusturya tarafsızlık Federal Anayasa Hukuku Kararı)

25 Ekim 1965 tarihinde Ulusal Konseyi tarafından "26 Ekim" in Bayram ilan edilmesine karar verildi, federal yasa gündüz yürürlüğe girmiştir.
1967 Senesinden itibaren de o Gün Tatil ilan edildi.

Avusturya 26 Ekim 1955 Avusturya tarafsızlık Federal Anayasa Hukuku Kararı BGBl. Nr. 211/1955

Avusturya her zaman için ve her koşulda bağımsızlığını korumak için kendi arzusu ile tarafsızlık ilan etti. Ulusal Konsey dünya barışına bir katkı yapabilmek için daimi tarafsızlık yani kalıcı nötr devlet olarak kalmayi kabul etti, ve elbette kendilerine sunulan anlamda, doğrunun ve gerçeğin ifade ve irade özgürlüğü dahilinde dikkatlice savunulması da vardır ve bu yüzden ifade ve irade özgürlüğünede de aynı federal anayasa hukuku karar verdi.

Kutlamalar

ulusal bayram vesilesiyle düzenlenen etkinlik ve aktiviteler vardır.

Viyana da Askeri Tarih Müzesi ve Wien Müzesi ücretsiz giriş ile ziyaret ve bazı ulusal müzeler bir indirimli. Buna ek olarak, bu gün, TBMM , Bakanlıklar ve Hofburg , koltuk Federal Cumhurbaşkanının , onun kapıları.
Milli Günü arifesinde Viyana Konzerthaus, gerçekleşir ulusal bayram konseri yerine. tarafından gerçekleştirilen Viyana Senfoni Orkestrası , her yıl başka bir ülkeden konuk şef tarafından gerçekleştirilmiştir. Konser geleneksel normalde bizzat katılır Alman Cumhurbaşkanı, himayesi altında tutulur.
sloganı altında popüler spor etkinlikleri ulusal yüzlerce Fit özellikle koşucular ve yürüyüşçüler için, ülke genelinde düzenlenen ( "-marşlar Fit") değil, aynı zamanda bisikletçiler, patenciler ve yürüyüşçüler için.
Silahlı Kuvvetler ile bu tarih anıldı Angelo amortisman ve 1995 yılından bu yana bir geçit töreni ile on yılda salonunun nedeniyle (tanklar vs.) "askeri teçhizat olmadan" maliyet nedenleriyle SPÖ çabalarına aslen, yapılmalıdır. Ayrıca yıldönümü töreni 50 yıl ordunun (195 izlenir hangi) 640 araçlar 2005 ve kullanılan 96 helikopter ve uçaklar at ama ilk kez. İl merkezlerinde ve Wiener de Heldenplatz ordusu silah, helikopter, tank, sporcular ve daha sundu hangi "güç göz atmak" sözde vardır.

ulusal marş


Land der Berge, Land am Strome,
Daglarin ülkesi,Nehirleerin Ülkesi
Land der Äcker, Land der Dome,
Ekilebilen Tarlalarin Ülkesi,Katedrallerin Ülkesi
Land der Hämmer zukunftsreich!
Demiri isleyebilen Demircilerin Ülkesi
Heimat bist du großer Söhne,
Ey memleketim senin ne güzel oğulların var
Volk begnadet für das Schöne,
Halk için güzel mübarek kutsal bir (gün),
Vielgerühmtes Österreich,
Ey Cok Övülmüş Avusturya
Vielgerühmtes Österreich!
Ey Cok Övülmüş Avusturya

Heiß umfehdet, wild umstritten,
Liegst dem Erdteil du inmitten
Einem starken Herzen gleich.
Hast seit frühen Ahnentagen
Hoher Sendung Last getragen,
Vielgeprüftes Österreich,
Vielgeprüftes Österreich.

Mutig in die neuen Zeiten,
Frei und gläubig sieh uns schreiten,
Arbeitsfroh und hoffnungsreich.
Einig lass in Brüderchören,
Vaterland, dir Treue schwören.
Vielgeliebtes Österreich,
Vielgeliebtes Österreich.

milli marşı olarak kabul edilen ulusal marşi ve bir devlet sembolü olarak Avusturya Cumhuriyeti bayrağı ve Federal Avusturya milli amblemini . Kim "küçümser ya da başka kötüleyen bir hal alir veya indirmeye kalkarsa" 248 § Ceza Kanunu'na göre "devlet ve sembollerin aşağıladığı" gerekçesiyle cezaya maruz kalir.


AUF DEUTSCH

Der österreichische Nationalfeiertag wird seit 1965 jährlich am 26. Oktober begangen, dem Tag, an dem 1955 das Gesetz zur österreichischen Neutralität beschlossen wurde. Dieser Gedenktag löste den vormaligen Tag der Fahne als Nationalfeiertag ab. 1967 wurde er den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.

Geschichte


Vor 1955

Der erste Nationalfeiertag der Republik Österreich wurde am 12. November 1919 begangen, dem ersten Jahrestag der Ausrufung der Ersten Republik nach dem Ersten Weltkrieg.[1]

Während der Ständestaatsdiktatur war ab 1934 der 1. Mai als „Gedenktag an die Proklamation der Verfassung 1934“ (Maiverfassung) zum „allgemeinen Ruhe- und Festtag“ erklärt.[2]

Der 1. Mai wurde auch während der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 gefeiert, da die Nationalsozialisten den aus der Arbeiterbewegung stammenden 1. Mai als Kampftag („Tag der Arbeit“) zum „Tag der nationalen Arbeit“ uminterpretiert und vereinnahmt hatten. Im Nationalsozialismus galt dieser Tag als Staatsfeiertag. Diese Bezeichnung ist für den 1. Mai bis heute aufrecht.[3] Aufgrund der Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten des Staatsfeiertags mit dem Nationalfeiertag – nämlich: von Regierungsseite festgelegt, Anlass mit Symbolcharakter, mehr oder weniger historischen Datums, das gesamte Staatsvolk betreffend, arbeitsfrei, Motiv des Nationalfeiertags geht von der Unterzeichnung des Staatsvertrages aus, Ähnlichkeiten von Staat(svolk) und Nation – wird im Alltag gelegentlich der heutige Nationalfeiertag (speziell von Menschen, die Österreich nicht für eine Nation halten) als „Staatsfeiertag“ bezeichnet oder verwechselt.[4]

Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 und dem Ende der Besatzungszeit im Jahr 1955 gab es in Österreich keinen Nationalfeiertag.
1955 bis 1964: „Tag der Fahne“

Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs staatliche Souveränität wiederherstellte. Dieser Vertrag musste von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden; die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist. Offiziell übergaben die Briten an diesem Tag die letzte besetzte Kaserne Klagenfurt Lendorf an Österreich. Inoffiziell allerdings wurden noch am 29. Oktober zirka 20 britische Soldaten mit ihrem Offizier, Oberst E. T. Roberts, mit Geschenken der Bevölkerung aus Kärnten verabschiedet. Der letzte sowjetische Soldat hatte Österreich nachweislich schon am 19. September um 20 Uhr verlassen. Bis heute hält sich aber die Legende vom letzten russischen Besatzungssoldaten, der Österreich am 25. Oktober verlassen haben soll.

Die Initiative dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan, vorerst in den Schulen, feierlich zu begehen, kam von Heinrich Drimmel (ÖVP), Bundesminister für Unterricht. In einem Erlass vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln und ordnete für diesen Tag das feierliche Hissen der Nationalflagge an.

Das Burgtheater wurde am 14. Oktober 1955 nach zehn Jahren der Behebung der Kriegsschäden wieder in Betrieb genommen. Wien feierte am 22. Oktober, einem Samstag, den „Tag der Freiheit“; bei seiner Ankündigung zwei Tage vorher ging man davon aus, dass sich keine Besatzungssoldaten mehr in Wien aufhielten.[5] Am 21. Oktober sprach Bruno Marek im Wiener Landtag über diesen Freiheitstag. Am 23. Oktober 1955 wurde vom großartigen Verlauf der Befreiungsfeier berichtet. Am 25. Oktober fand in Wien wie in Landeshauptstädten eine offizielle Befreiungsfeier statt, wie am 26. Oktober 1955 berichtet wurde.[6]

Der 26. Oktober 1955 war der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.

Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am Tag zuvor.
Seit 1965: „Nationalfeiertag“

1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“ begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:

der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918 )
der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs[7] durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)
der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)

Die meiste Zustimmung fand die Variante 26. Oktober, und so beschloss sie der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat.[8] Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe.[9] Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:

„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:“[10]

Feierlichkeiten

Aus Anlass des Nationalfeiertags finden Veranstaltungen und Aktivitäten statt.

In Wien kann man die Standorte des Heeresgeschichtlichen Museums und des Wien Museums bei freiem Eintritt besuchen sowie einige der Bundesmuseen bei ermäßigtem Eintritt. Außerdem öffnen an diesem Tag das Parlament, die Ministerien und die Hofburg, der Sitz des Bundespräsidenten, ihre Pforten.
Am Vorabend des Nationalfeiertages findet im Wiener Konzerthaus das Konzert zum Nationalfeiertag statt. Es spielen die Wiener Symphoniker, alljährlich geleitet von einem Gastdirigenten aus einem anderen Land. Das Konzert steht traditionell unter dem Ehrenschutz des Bundespräsidenten, der im Regelfall auch persönlich daran teilnimmt.
Unter dem Motto Fit am Nationalfeiertag finden hunderte Breitensportveranstaltungen im ganzen Land statt, vor allem für Läufer und Wanderer („Fit-Märsche“), aber auch für Radfahrer, Skater oder Walker.
Das Bundesheer begeht diesen Tag mit Angelobungen und seit 1995 alle zehn Jahre mit einer Parade auf der Wiener Ringstraße, die ursprünglich auf Bestreben der SPÖ aus Kostengründen „ohne Kriegsgerät“ (Panzer etc.) durchgeführt werden sollten. 2005 wurden bei der Jubiläumsparade 50 Jahre Bundesheer aber erstmals auch 640 Fahrzeuge (davon 195 Kettenfahrzeuge) sowie 96 Hubschrauber und Flugzeuge eingesetzt. In den Landeshauptstädten und am Wiener Heldenplatz gibt es sogenannte „Leistungsschauen“, bei denen das Bundesheer seine Waffen, Hubschrauber, Panzer, Sportler und vieles mehr präsentiert.


Österreichische Bundeshymne

Die „Bundeshymne der Republik Österreich“, kurz: Österreichische Bundeshymne, besteht als Nationalhymne aus der Melodie des sogenannten „Bundesliedes“ und aus dem Gedicht Land der Berge (oft auch als Land der Berge, Land am Strome bezeichnet).

Das „Bundeslied“ wurde am 22. Oktober 1946 durch Beschluss des Ministerrats zur Hymnenmelodie. Der von Paula Preradović verfasste Text wurde – nach mit der Autorin abgestimmten Änderungen[1] – durch einen weiteren Beschluss der Regierung am 25. Februar 1947 zum Hymnentext. Im Zuge einer ab Juli 2011 laufenden parteiübergreifenden Gesetzesinitiative wurde am 7. Dezember 2011 in namentlicher Abstimmung im Nationalrat ein am 27. Dezember 2011 kundgemachtes Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich beschlossen, das mit 1. Jänner 2012 in Kraft trat (BGBl. I Nr. 127/2011). Damit wurde die „geschlechtergerechte Änderung der Österreichischen Bundeshymne“ gesetzlich festgelegt.[2]

Die Bundeshymne gilt wie die Fahne der Republik Österreich, das Bundeswappen und die österreichischen Hoheitszeichen als Staatssymbol. Wer sie „verächtlich macht oder sonst herabwürdigt“, macht sich nach § 248 StGB wegen „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ strafbar.

Bundeshymnengesetz

Mit 1. Jänner 2012 trat das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich in Kraft, mit dem die Bundeshymne erstmals gesetzlich festgeschrieben wurde.
Basisdaten
Titel: Bundeshymne der Republik Österreich
Langtitel: Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich.
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: BGBl. I Nr. 127/2011
Datum des Gesetzes: 27. Dezember 2011
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 2012
Gesetzestext: Bundeshymne der Republik Österreich i.d.g.F. im RIS
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Die Bundeshymne der Republik Österreich besteht aus drei Strophen des Gedichts „Land der Berge“ und der Melodie des sogenannten Bundesliedes, beides in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.


Melodie des „Bundesliedes“

Neunzehn Tage vor seinem Tod schrieb Wolfgang Amadeus Mozart († 5. Dezember 1791), ein Mitglied der Freimaurerloge „Zur Wohltätigkeit“, mit der Freimaurerkantate (KV 623) sein letztes vollendetes Werk. Am 14. November 1792 brachte der k.k. privil. Buchdrucker Joseph Hraschansky in Wien die Partitur in zwei Varianten heraus. Einem Teil der Gesamtauflage war das später sehr bekannte „Kettenlied“ (KV 623a) mit dem Text Lasst uns mit geschlungnen Händen beigebunden. Der Titel lehnt sich daran, dass die Freimaurer ihre Versammlungen damit beendeten, dass sie das Lied mit verschlungenen Händen als Zeichen ihrer Gemeinschaft sangen.

Spätestens seit den 1960er Jahren wird von Musikforschern die Zuschreibung des als „Bundeslied“ bekannt gewordenen „Kettenliedes“ an Mozart bezweifelt.[3] Nach den Erkenntnissen führender Musikwissenschafter stammt das Bundeslied wahrscheinlich von „Claviermeister“ Johann Baptist Holzer, einem Logenbruder der Wiener Freimaurerloge „Zur wahren Eintracht“.[1][4]

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Textversionen der Bundeshymne



Land der Berge, Land am Strome,
Land der Äcker, Land der Dome,
Land der Hämmer zukunftsreich!
Heimat bist du großer Söhne,
Volk begnadet für das Schöne,
Vielgerühmtes Österreich,
Vielgerühmtes Österreich!

Heiß umfehdet, wild umstritten,
Liegst dem Erdteil du inmitten
Einem starken Herzen gleich.
Hast seit frühen Ahnentagen
Hoher Sendung Last getragen,
Vielgeprüftes Österreich,
Vielgeprüftes Österreich.

Mutig in die neuen Zeiten,
Frei und gläubig sieh uns schreiten,
Arbeitsfroh und hoffnungsreich.
Einig lass in Brüderchören,
Vaterland, dir Treue schwören.
Vielgeliebtes Österreich,
Vielgeliebtes Österreich.


Avusturya Cumhuriyeti bayrağı ve Amblemi Resimleri

[Image: 145089355640652.png]

[Image: 147745388440991.png]

[Image: aaas.png][Image: Avusturya-Bayragi1Oesterreichische-flagge1.jpg]

[Image: ffghferzt65467gdfh.png][Image: Avusturya-Bayragi1Oesterreichische-flagge1.png]

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